Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum. Bei Sicherungsübereignung und Pfändungen der Ware sind wir sofort zu verständigen.
Mängelrügen können innerhalb von 10 Tagen nach Empfang der Ware geltend gemacht werden. Kleine handelsübliche oder bei Eigenart von Bettfedern nicht vermeidbare Abweichungen in Qualität, Farbe und Gewicht können nicht beanstandet werden.
Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen von 2 % über dem Satz, den wir unserer Hausbank zahlen müssen. Erfüllungsort ist Coswig; Gerichtsstand Meißen.
Handelsüblicher Weise versenden wir die Ware auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.
Liefermöglichkeit und Zwischenverkauf vorbehalten. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrikort. Wir berechnen Porto in Abhängigkeit vom Nettowarenwert und Ort des Empfängers.
Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Zahlbar innerhalb 7 Tagen mit 3 % Skonto, 21 Tagen netto.
Zahlungsverzug und/oder Kundenkreditüberschreitung berechtigt uns zur Verweigerung der
Auftragsannahme und entlässt uns aus bestehenden Lieferverträgen.

Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung entstehenden Forderungen unser Eigentum. Dieses erlischt auch nicht durch Verbindung, Vermischung, Be- oder Verarbeitung der Ware; vielmehr gilt als ausdrücklich vereinbart, dass die durch Umbildung geschaffene neue Sache für uns entsteht und uns überdies zum Eigentum übertragen wird, in dem der Käufer diese für uns in Verwahrung nimmt. Wenn unsere Vorbehaltsware mit anderen Waren verarbeitet oder vermischt wird, erwerben wir auf bezeichnete Weise das Eigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware. Alle in unserem Eigentum stehende Ware ist vom
Käufer in den Büchern derart zu bezeichnen, dass sie jederzeit identifiziert und ausgesondert
werden kann.

  1. Die von uns gelieferte Ware oder für uns durch Umbildung entstandene neue Sache darf im
    ordentlichen Geschäftsgang weiterveräußert werden, solang der Käufer seinen Verpflichtungen nachkommen kann. In diesem Falle tritt an Stelle der Ware die Forderung auf Zahlung des Erlöses, die hiermit an uns abgetreten wird. Die Abtretung hat der Käufer auf unser Verlangen jederzeit dem Drittschuldner anzuzeigen. Werden uns nach erfolgtem Abschluss die Tatsachen bekannt, welche eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers erkennen lassen, oder kommen nachher bereits vorher bestehende missliche Vermögensverhältnisse zu unserer Kenntnis, so sind wir berechtigt,
    etwaige vereinbarte Zahlungsbedingungen nach unserem Ermessen abzuändern und evtl. Sicherheiten bzw. Vorauszahlungen des gesamten Betrages der Bestellung zu verlangen oder aber von dem Vertrag zurückzutreten, ohne dass Entschädigungsansprüche an uns gestellt werden können.
    Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungszieles behalten wir uns die Berechnung von Verzugszinsen vor. Vor völliger Bezahlung fälliger Beträge einschließlich eventueller Verzugszinsen und Diskontspesen sind wir zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet.
  2. Mündliche Vereinbarungen gelten nur insoweit, als sie in dieser Bestätigung oder in einem Nachtrag derselben schriftlich festgelegt und anerkannt sind.